Das Gehalt einer Krankenschwester ist unter anderem abhängig von der Einrichtung in welcher sie tätig ist. So gibt es bspw. Uni-Kliniken oder kirchliche und städtische Krankenhäuser, in welchen eine Krankenschwester tätig sein kann. Von daher ergibt sich über den Anstellungsvertrag der Lohn bzw. das Gehalt.

Die Entlohnung ist meist an Tarifverträge gekoppelt und somit nicht frei verhandelbar. Jedoch kann durch den Einsatz der Krankenschwester zu unterschiedlichen Dienstzeiten zum Beispiel im Nachtdienst sehr wohl eine Gehaltserhöhung erzielt werden. Diser Erhöhung des Gehaltes resultiert aber eben nicht durch eine Verhandlung, sondern durch das Arbeiten zu quasi ungünstigen Zeiten, wie beispielsweise die Nachtschicht oder das Arbeiten am Wochenende. Durch die anfallenden Zuschläge wird dann das Gehalt erhöht.

Arbeitet eine Krankenschwester aber nicht in ihrem eigentlichen Beruf, sondern als Pflegerin von privaten Pflegestellen, so kann das Gehalt bzw. das Einkommen sehr wohl frei verhandelt werden.

Im Allgemeinen spricht aber die Sicherheit des Gehaltes der Krankenschwester in einem Angestelltenverhältnis für die Arbeit im Krankenhaus.